Produktdetails
Herkunftsort: Deutschland
Markenname: Festo Parts
Zertifizierung: CE
Modellnummer: VUVS-L30-M32C-AD-G38-F8-1C1 575568
Zahlungs- und Versandbedingungen
Min Bestellmenge: 1
Preis: $66-888
Verpackung Informationen: 12cm*6cm*4cm
Lieferzeit: auf Lager 1-3 Tage
Zahlungsbedingungen: T/t
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Garantie:
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1 Jahr
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Gewicht:
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Qualität:
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Brandneu und originell
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Schifffahrtszeit:
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DHL FedEx ups tnt
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Das VUVS-L30-M32C-AD-G38-F8-1C1 Solenoidventil von Festo ist eine leistungsstarke Lösung für die präzise Fluidsteuerung in industriellen Automatisierungssystemen.Dieses Ventil bietet einen zuverlässigen und effizienten Betrieb mit einer Inline-Konstruktion und 3/2-Wege-Funktionalität.
Modell | Die Fahrzeugkennzeichnung ist in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates [2] zu finden. |
---|---|
Reihe | VUVS-L-Serie |
Typ | Inline-Solenoidventil |
Funktionelle Position | 3/2-Wege |
Verbindungsart | G3/8 |
Durchmesser des Armrohrs | 8 mm |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 aufgeführten Maßnahmen erfassen: |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Der Ausdruck "System" ist in der Liste aufgeführt. |
Die Ausgabe ist für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 zu erfassen. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. |
Der Ausdruck "System" ist in der Liste aufgeführt. | Der Ausdruck "System" ist in der Liste aufgeführt. | Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 aufgeführten Maßnahmen erfassen: |
Die in Absatz 1 genannte Bestimmung gilt nicht. | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | Der Ausdruck "Schienen" ist nicht mehr zu verstehen als "Schienen". |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, | Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar. |
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführten Angaben sind zu entnehmen. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | DFM-20-100-P-A-GF |
Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführten Angaben sind zu entnehmen. | DGC-32-400-KF-PPV-A |